Freiwillige Einlage

Unter Umständen ist Ihr Sparguthaben geringer als der nach dem Versicherungsmodell der Pensionskasse AR berechnete Richtwert. Dies kann verschiedene Gründe haben. Sie haben die Möglichkeit die anwartschaftlichen Altersleistungen durch in der Regel steuerlich abzugsfähigen freiwilligen Einlagen zu verbessern. Der auf dem Vorsorgeausweis aufgeführte maximale Einlagebetrag basiert auf dem aktuell versicherten Jahreslohn. Um eine freiwillige Einlage zu tätigen, benötigen wir einmalig eine Erklärung (Selbstdeklaration), die vor der ersten Einzahlung bei der Pensionskasse AR einzureichen ist. Das Wichtigste kurz zusammengefasst, finden Sie im Merkblatt.


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